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Nicht von vornherein den Kopf in den Sand stecken
Sollten Sie einmal in den Zahlungsverzug kommen und die ersten Mahnungen in der Post finden, prüfen Sie sofort ob die Mahnung und die Mahnsumme gerechtfertigt sind. Wenn nicht, legen Sie in jeden Fall SCHRIFTLICH Widerspruch ein.
Ferner ist ganz wichtig stets die Post zu öffnen und mit Gläubigern Kontakt aufzunehmen. In den meisten Fällen findet sich ein gemeinsamer Weg, für die Zahlung der offenen Summe. Auch die Gläubiger haben ein Interesse daran, dass die Schulden beglichen werden, denn sonst könnte auch ihnen der Konkurs (Insolvenz) drohen. Fassen Sie also allen Mut zusammen und öffnen Sie stets alle Rechnungen und gehen Sie offen mit den Gläubigern in eine Kommunikation.
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