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Schulden Ratgeber

Schulden erben - was tun?

Bevor ein Erbe die Erbschaft angeht, sollte er sich gut darüber informieren, wie eine Haftung im Falle des Erb-Antritts genau auieht. Dies ist generell sehr wichtig - vor allem dann, wenn der Erblaer Verbindlichkeiten hinterlät. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müen und welche Möglichkeiten es genau gibt. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.

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Schulden erben - Ermittlung der Nachlaverbindlichkeiten

Bin ein exakter Wert für das Erbe bestimmt werden kann, sind einige Wege zu beschreiten. Vor allem wenn ein Erbe nicht genau informiert ist, ob der Erblaer nicht vielleicht überschuldet ist, sind zwei Möglichkeiten zur Ermittlung eventueller Nachlaverbindlichkeiten anwendbar - das Aufgebotsverfahren und die Errichtung eines Inventars.
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Schulden erben - Gibt es eine Beschränkung der Haftung für den Erben?

Als Erbe mu man sich natürlich die Frage stellen, ob und wie der Erbe seine eigene Haftung beschränken kann. Vorauetzung ist hier natürlich, da der Nachla nicht zum Ausgleich der Schulden des Erblaers reicht. Überschreitet der Schuldenberg, so kann der Erbe eine Haftbeschränkung herbeiführen. Dazu mu er entweder die Nachlaverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlainsolvenzverfahrens beantragen. Sollte der Nachla tatsächlich unübersichtlich oder der Erbe in Folge der Situation überfordert sein, so ist ein Antrag auf Nachlaverwaltung beim Nachlagericht zu empfehlen.
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Erbengemeinschaft - Umfang, Haftung und Nachlaverbindlichkeiten

Ähnlich wie bei einem einzelnen Erben mu eine Erbgemeinschaft für alle Nachlaverbindlichkeiten des Erblaers haften. Nachlaverbindlichkeiten sind allgemeine Schulden, Erbfallschulden und Nachlaerbenschulden. Für all jene Schulden haften die Erbgemeinschaften grundsätzlich zusammen und unbeschränkt. Ausnahme wäre, wenn der Erblaer einem bestimmten Erben ein Vermächstnis oder eine Auflage/Bedingung angeordnet hat. In diesem Fall haftet der Erbe für die daraus resultierenden Nachlaverbindlichkeiten allein verantwortlich. ...
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Erbengemeinschaft - Haftungsbeschränkung

Die Beschränkung der Haftung ist bei einer Erbengemeinschaft genau wie bei einem einzelnen Erben zu betrachten. Hierbei müen alle Maßnahmen vor der eigentlichen Teilung des Nachlaes in Gang gesetzt werden. Erfolgt die Teilung nicht vorab, mu die Erbegemeinschaft damit rechnen, da sie mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt haften müen.  Wie auch bei einem Erben, kann auch bei einer Erbgemeinschaft ein Angebotsverfahren eingeleitet werden. Dies kann auch jeder Erbe alleine beantragen.

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Erbengemeinschaft - Haftung nach Nachla-Teilung

Sollten nach der Teilung des Nachlaes Forderungen von Nachlagläubigern bestehen, sollten bei jedem Miterben die Warnleuten erhellen. Denn in diesem Fall mu jeder einzelne zunächst für die Schuld haften.

Wie an der Formulierung zuvor schon erkennbar, gibt es aber auch einige Ausnahmen. So ist ein Erbe nach der Teilung des Nachlaes nur dann in völler Höhe zur Zahlung verpflichtet, wenn ...

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