Bevor ein Erbe die Erbschaft angeht, sollte er sich gut darüber informieren, wie eine Haftung im Falle des Erb-Antritts genau auieht. Dies ist generell sehr wichtig - vor allem dann, wenn der Erblaer Verbindlichkeiten hinterlät. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müen und welche Möglichkeiten es genau gibt.
Schulden erben: Welche Erblaer-Schulden müen vom Erbe beglichen werden?
Hier sieht die Rechtprechung mehrere Möglichkeiten der Haftung vor. Zu aller erst mu ein Erbe für so genannte allgemeine Schulden des Erblaers haften. Dies sind insbesondere Mietschulden, Steuerschulden, Verbindlichkeiten auf dem Giro-Konto bzw. Versicherungsprämien. Ferner mu ein Erbe für Schulden hadten, die aufgrund des Erbfalls entstehen (Erbfallschulden). Hierzu zählen insbesondere Pflichtteilsansprüche, Auflagen, Ausbildungsansprüche für Stiefkinder, Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter, Vermächstnie, Kosten für die Beerdigung, Kosten für Nachlaverwalter und Testamentseröffnung sowie die Erbschaftteuer selbst. Die Höhe der Erbschaftteuer ist von Faktoren wie dem Verwandschaftsgrad zum Erblaer, den damit in Zusammenhang stehenden drei Steuerklaen und steuerlichen Freibeträgen sowie dem tatsächlichen Wert des Erworbenen, abhängig.
Sollten desweiteren Kosten für z.B. die Schließung eines Betriebes oder die Instandhaltungskosten für ein zum Nachla gehörendem Haus anfallen, so mu auch hier ein Erbe für die Kosten aufkommen. Dies gilt auch dann, wenn der Erbe Rechtsgeschäfte, die dem Nachla zugute kommen, richtigen sich die daraus resultierenden Verbindlichkeitren auch gegen den Nachla. Auf den weiteren Seiten finden Sie weitere Informationen zum Thema ...