Erbengemeinschaft - Umfang, Haftung und Nachlaverbindlichkeiten
Ähnlich wie bei einem einzelnen Erben mu eine Erbgemeinschaft für alle Nachlaverbindlichkeiten des Erblaers haften. Nachlaverbindlichkeiten sind allgemeine Schulden, Erbfallschulden und Nachlaerbenschulden. Für all jene Schulden haften die Erbgemeinschaften grundsätzlich zusammen und unbeschränkt. Ausnahme wäre, wenn der Erblaer einem bestimmten Erben ein Vermächstnis oder eine Auflage/Bedingung angeordnet hat. In diesem Fall haftet der Erbe für die daraus resultierenden Nachlaverbindlichkeiten allein verantwortlich.
Erbengemeinschaft - Nachlaverbindlichkeiten
Der Zeitpunkt zur Erfüllung von Nachlaverbindlichkeiten ist im Gesetz festgelegt. Dort heißt es, da die Erbengemeinschaft zunächst für die Nachlagläubiger aus dem Nachla zufriedengestellt werden müen. Ab dem Zeitpunkt, wo alle Nachlagläubiger zufriedengestellt sind, kann die restliche Splittung des Vermögens vorgenommen werden. Haftungsprobleme treten dann selbstverständlich nicht mehr auf.
Ein Recht für die Miterben besteht darin, da zunächst alle Nachlaverbindlichkeiten getilgt werden. Nicht selten kann es aus Gründen der Liquidität dazu kommen, da Gegenstände oder Objekte veräußert werden müen, um die finanziellen Mittel für die Nachlaverbindlichkeiten aufzubringen. Grundlage hierfür ist aber, da alle Miterben mit der Veräußerung einverstanden sind. Legt ein Miterbe ein Veto ein, mu er zunächst verklagt werden.