Schulden erben - Ermittlung der Nachlaverbindlichkeiten
Bin ein exakter Wert für das Erbe bestimmt werden kann, sind einige Wege zu beschreiten. Vor allem wenn ein Erbe nicht genau informiert ist, ob der Erblaer nicht vielleicht überschuldet ist, sind zwei Möglichkeiten zur Ermittlung eventueller Nachlaverbindlichkeiten anwendbar - das Aufgebotsverfahren und die Errichtung eines Inventars.
Das Aufgebotsverfahren
Mit dieser Methode, die meist dann umgesetzt wird, wenn sie nach dem Todesfall immer häufiger Gläubiger melden und zu vermuten ist, da es weitere gibt, kann der Erbe beim Nachlagericht die Durchführung des Aufgebotsverfahrens beantragen. Neben dem Erben kann auch der Testamentvollstrecker oder der Nachlaverwalter das Nachlagericht für dieses Vorhaben anrufen.
Errichtung des Inventars
Eine zweite Möglichkeit zur Ermittlung der Nachlaverbindlichkeiten ist die Aufstellung der beim Erbfall vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - das Inventar. Diese Aufstellung kann der Erbe unaufgefordert - und somit problemlos - beim Nachlagericht beantragen. Eine Ausnahme und somit ein wichtiger Punkt für den Erben ist der Weg, wenn dagegen ein NAchlagläubiger die Errichtung eines Inventars verlangt. Hier ist der Erbe dann verpflichtet, ein solches zu erstellen. Hält der Erbe die Frist nicht ein, mu er unwiderruflich für die Nachlaverbindlichkeiten aufkommen. Zur Not auch mit seinem eigenen Vermögen.